Am Dienstag, den 25.11.2015, war die Klasse 10c zusammen mit Frau Gebhart und Frau Heid zu Gast im Bundesverfassungsgericht. Der Erste Senat verhandelte über eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob einem Kind gegen seinen vermuteten leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater einen Anspruch auf sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung eingeräumt werden muss.
Aufgrund strenger Personenkontrollen mussten wir knapp eine Stunde in der eisigen Kälte auf den Einlass warten. Die mündliche Verhandlung dauerte etwa zweieinhalb Stunden, in denen verschiedene Experten zu Wort kamen. Im Unterricht wurde die Theamtik anschließend aufgegriffen und besprochen. Wir sind gespannt, ob die Beschwerdeführerin Recht bekommen wird!